Dies betrifft in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06. September 2023 erstellt bzw. überprüft und überarbeitet.
Der kommunale IT-Dienstleister kdvz Rhein-Erft-Rur, der die Website technisch betreut, hat im Rahmen des Relaunchs des Webauftritts im September 2023 die technische Überprüfung der Barrierefreiheit von team-juh.de durchgeführt.
Der Grad der Barrierefreiheit wurde dabei durch eine BITV-Selbstbewertung (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt.
Kontaktmöglichkeit, Fragen und Anregungen
Wenn Sie Kontakt mit der Stadt Heimbach aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie bitte das nachstehende Kontaktformular. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.
Zuständig für die die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer auf diesem Weg eingehenden Mitteilungen ist:
Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Heimbach keine Klärung des Problems ergeben hat, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden oder ein Ombudsverfahren einzuleiten.
Die Ombudsstelle erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse
ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde